Die Nutzung der Anlage des Schießkino Palz erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie des Waffengesetzes (WaffG).
Das Betreten der Anlage mit scharfer Munition ist strikt untersagt. Auf der gesamten Anlage dürfen ausschließlich die für das Schießkino vorgesehenen Trainingssysteme und Pufferpatronen verwendet werden.
Die Nutzung der Anlage unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage und die bereitgestellte Technik sachgemäß und verantwortungsvoll zu verwenden. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet der Verursacher.
Mit der Fortsetzung der Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Standordnung des Schießkino Palz gelesen, verstanden und akzeptiert haben.